Beratung §95/§107

Bei einvernehmlichen Scheidung ist es seit 2013 Pflicht, sich als Elternteil von minderjährigen Kindern über die zukünftige Vorgehensweise (Obsorge, Kontaktrecht, Aufenthaltsort) sowie die genau Betrachtung der Bedürfnisse der Kinder vor und nach der Trennung, beraten zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Seite.