Seit 2016 arbeite ich als Besuchsbegleiterin. Seit 2023 leite ich das Projekt im Verein STARTKLAR. Unser Ziel ist es, den Kontakt von Kindern zu getrennt lebenden Elternteilen oder Familienmitgliedern aufrechtzuerhalten bzw. anzubahnen – stets am Wohl des Kindes orientiert.
Haltung und Grundsatz
Viele Fälle haben eine belastende Vorgeschichte. Daher gestalten wir die Kontakte sanft, bedürfnisorientiert und in einem sicheren Rahmen, geprägt von Vertrauen und Respekt. Das Kind steht im Mittelpunkt und entscheidet mit, ob und in welchem Tempo Kontakte stattfinden.
Voraussetzungen
Damit ein begleiteter Besuchskontakt stattfinden kann, braucht es eine der folgenden Grundlagen:
- Gerichtliche Anordnung (Beschluss oder schriftliche Stellungnahme)
- Anordnung bzw. Empfehlung der Kinder- und Jugendhilfe
- Einvernehmliche Entscheidung der Eltern
Wie wir begleiten
Wir begleiten Familien individuell – basierend auf der Vorgeschichte, der aktuellen Situation und gegebenenfalls vorliegenden Diagnosen oder Krankheitsbildern. Intervalle und Dauer erfolgen gemäß gerichtlicher bzw. KJH-Empfehlungen und unseren Kapazitäten. Bei fehlender Kapazität führen wir eine Warteliste und kontaktieren nach und nach, sobald Plätze frei werden.
Unsere Aufgaben während der Besuchskontakte
- Ansprechperson für Kind, besuchsberechtigte und obsorgeberechtigte Personen
- Beratende und begleitende Funktion vor, während und nach den Kontakten
- Koordination und Kontrolle der Termine
- Dokumentation der einzelnen Kontakte
- Berichterstattung an Gericht bzw. Kinder- und Jugendhilfe
Ablauf
- Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über die Homepage (ideal: Beschluss/Anordnung bereits vorliegend).
- Kapazitätsprüfung und Terminvereinbarung für getrennte Erstgespräche mit den Eltern sowie ein Kennenlernen mit dem Kind.
- In diesen Gesprächen klären wir den genauen Ablauf, Rahmenbedingungen und Vereinbarungen. Erst danach wählen wir gemeinsam den Termin für den ersten Kontakt.
- Sanfter Start: Benötigt das Kind mehrere Termine zum Kennenlernen, verschiebt sich der Beginn entsprechend.
- Verweigert das Kind ein Treffen, informieren wir Gericht bzw. KJH und besprechen die weitere Vorgehensweise mit allen Beteiligten. Wir zwingen kein Kind – ohne Ausnahme.
Kosten und Förderung
- Die Kosten trägt immer die besuchsberechtigte Person.
- Das Sozialministerium fördert Besuchskontakte bis zu 40 Stunden (abhängig von Einkommensgrenzen).
- Liegt das Einkommen über der Grenze, sind die Stunden privat zu bezahlen (Kosten auf Anfrage).
- Bitte beim Erstgespräch einen Nachweis über das monatliche Einkommen mitbringen, damit die Förderbarkeit geprüft werden kann.
Verfügbare Besuchszeiten
- Dienstag bis Donnerstag: nachmittags
- Donnerstag und Freitag: vormittags
- Samstag: ganztags
Zusätzliche Angebote
Bei Bedarf bieten wir Erziehungs- und Familienberatung sowie Erziehungsberatung nach §95 und §107 an.
Wir sind für Sie da
Wir begleiten Sie und Ihr Kind in dieser herausfordernden Zeit – erfahren, kompetent, lösungsorientiert und mit Herz. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
